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Windenergieanlagen Befeuerung

Generell müssen Windenergieanlagen ab 100m Höhe befeuert werden. In Flugplatzbereichen kann die auch schon in geringerer Höhe gefordert werden. Es wird dabei zwischen der Nachtkennzeichnung und der Tagkennzeichnung unterschieden.

Folgende Grafiken liefern einen Überblick über die Möglichkeiten der Befeuerung von Windenergieanlagen: (PDF mit besserer Auflösung)
Kennzeichnung von WEA


27.05.2009, Irrtum vorbehalten.

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